lebensmanagement

roter balken


Schwangerschaftsabbruch – Abtreibung

SchwangerschaftsabbruchJedes Jahr gibt es in Deutschland  etwa 120.000 bis 130.000 Schwangerschaftsabbrüche, davon werden über 97%  nach der so genannten Beratungsregelung durchgeführt.
Der Schwangerschaftsabbruch, welcher auch alles Schwangerschaftsunterbrechung oder Abtreibung bezeichnet wird, ist in Deutschland ohne Indikation zwar rechtswidrig aber dennoch Straffrei.

Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung (ohne Indikation)

Die häufigste Art der Abtreibung in Deutschland ist zwar rechtswidrig, aber auch straffrei nach Paragraph 218 ist StGB. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur zulässig innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung
  • Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestellt von einer anerkannten Beratungsstelle
  • Zwischen der Beratung und einer Schwangerschaftsunterbrechung müssen mindestens drei Tage vergehen
  • Der Eingriff darf nur von einem Arzt vorgenommen werden
     

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch ist zwingend vorgeschrieben. Dabei spielt es jedoch keine Rolle welche der anerkannten Beratungsstellen aufgesucht werden, da alle verpflichtet sind nach denselben Richtlinien zu beraten. Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht, man kann sogar anonym bleiben und ist zu keiner Zeit verpflichtet seinen Namen zu nennen. Im ausführlichen Gespräch geht es darum festzustellen weshalb eine Schwangerschaftsunterbrechung gewünscht wird, zudem versuchte der Berater Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten welche zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft beitragen könnten. Es wird dabei aber kein Zwang ausgeübt. Die Schwangere entscheidet selbst was für Sie das richtige ist.

Beratungsbescheinigung über die Teilnahme an der Schwangerschaftskonfliktberatung

Nach dem das Beratungsgespräch beendet wurde kann jeder Teilnehmer eine Beratungsbescheinigung erhalten. Diese kann nicht verweigert werden, egal wie das vorherige Gespräch ablief. In der Bescheinigung werden keine Informationen über das Beratungsgespräch vermerkt. Es enthält nur denen Namen und das entsprechende Datum. Um anonym zu bleiben kann man die Bescheinigung auch von einem anderen Mitarbeiter ausstellen lassen, welcher keine Informationen über das Gespräch hat.

Schwangerschaftsabbruch durch medizinische Indikation

Etwa 3000 Schwangerschaftsabbrüche finden jährlich aufgrund einer medizinischen Indikation statt, diese ist nicht an eine zeitliche Frist gebunden und sie ist sowohl straffrei als auch rechtlich zulässig. Die Indikation liegt vor wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben oder die körperliche beziehungsweise seelische Gesundheit der Frau ernsthaft gefährden kann. Dies gilt auch wenn mit ernsthaften Schäden beim Kind zu rechnen ist. Die Indikation wird vom Arzt festgestellt, eine weitere Beratung wird nicht benötigt.

Schwangerschaftsabbruch durch kriminologische Indikation

Diese Indikation liegt vor, wenn eine Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückzuführen ist. Hierbei handelt es sich statistisch um Einzelfälle (20 bis 30 pro Jahr), jedoch könnten eine Reihe von Betroffenen sich in der Statistik ohne Indikation (Beratungsregelung) wieder finden, da viele möglicherweise nicht über ihre Vergewaltigung berichten möchte, trotzdem aber eine Abtreibung wünschen.  Der Abbruch der Schwangerschaft ist nur innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung zulässig. Der Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation ist nicht rechtswidrig. Die Indikation wird vom Arzt festgestellt, auch hier ist keine weitere Beratung nötig.

Ablauf eines Schwangerschaftsabbruches

Zunächst muss in jedem Fall festgestellt werden ob überhaupt eine Schwangerschaft vorliegt, dies kann mittels einer gynäkologischen Untersuchung beim Frauenarzt festgestellt werden. Der Frauenarzt ist auch ein guter Ansprechpartner um sich über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch zu informieren, er kann auch die rechtliche Lage erläutern. Insbesondere kann er feststellen seit wann die Schwangerschaft besteht. Je nach Indikation ist nun eine verpflichtende Beratung zu absolvieren um einen Beratungsschein zu erhalten oder auch nicht (siehe oben). In jedem Fall gilt, dass ein Arzt der eine Indikation festgestellt hat nicht selbst die Schwangerschaft abbrechen darf.

Schwangerschaftsabbrüche durch absaugen (instrumentell)

Die häufigste Methode des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ist die instrumentelle Methode welche mittels Absaugung durchgeführt wird. Der Eingriff wird unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt und dauert meist unter 10 Minuten. Mittels einer dünnen Kanüle wird das vorhandene Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Der Eingriff wird in der Regel ambulant durchgeführt, so dass man bald danach wieder nach Hause gehen kann. Jedoch wird empfohlen sich noch ein paar Ruhetage zu können.

Schwangerschaftsabbrüche mittels Medikament (Mifepriston)

Mifepriston ist der Wirkstoff welcher in der Abtreibungspille Mifegynedie (früher bekannt als RU 486) enthalten ist. Die Einnahme ist in Deutschland nur unter strenger ärztlicher Aufsicht zugelassen. Der Wirkstoff der Abtreibungspille blockiert das körpereigene Progesteron,  dabei öffnet sich der Gebärmutterhals, es kommt zu Blutungen und die Schwangerschaft kann sich nicht mehr fortsetzen. Nach zwei Tagen wird der Frau Prostaglandin verabreicht, was meist innerhalb weniger Stunden zum ausstoßen des Embryo führt und damit die Schwangerschaft beendet. Diese Methode darf allerdings nur bis zur neunten Woche durchgeführt werden. 95% aller Schwangerschaftsabbrüche mittels Medikament (Abtreibungspille) sind erfolgreich, bei den restlichen muss das Restgewebe mittels der instrumentellen Methode entfernt werden.

Komplikationen beim Schwangerschaftsabbruch

Bei beiden Methoden (Absaugung beziehungsweise Abtreibungspille) kommt es nur in wenigen Fällen zu gesundheitlichen Schwierigkeiten. In Einzelfällen kann es jedoch zu Blutungen oder Entzündungen kommen. Sollten unvorhergesehene körperliche Beschwerden auftreten, so empfiehlt es sich einen Arzt zu kontaktieren.

Statistisch gesehen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Schwangerschaftsabbruch erhöhte psychische Probleme zur Folge hat. Dies gilt auch bei vorhandenen Gewissenskonflikten. Jedoch ist die vorhandene Datenlage durchaus kontrovers, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann. Mitunter kommt es auch zu stärkeren seelischen Problemen, welche am besten therapiert werden sollten.

Nach dem Schwangerschaftsabbruch

Wichtig ist es nun ein sicheres Verhütungsmittel zu benutzen, da eine neuerliche Schwangerschaft schon kurz nach einem Schwangerschaftsabbruch möglich ist.

Kosten eines Schwangerschaftsabbruches

Schwangerschaftsabbrüche mit einer Indikation werden generell von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Kosten für Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung muss jeder selbst tragen. Jedoch gilt das nur für den Eingriff als solches. Die Kosten vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch werden hingegen voll übernommen. Man muss dabei in etwa mit Kosten in der Höhe von 350 € bis 500 € rechnen, welche man selbst tragen muss.

Bei geringem Einkommen werden auch Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung erstattet. Ein Antrag muss bereits vor dem Abbruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden (dies gilt auch für Privatpatienten).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man sich gut mit dem Thema auseinander setzen sollte bevor man diese doch nicht unwichtige Entscheidung trifft. Dazu ist das Beratungsgespräch eine gute Möglichkeit, ebenso wie eine Unterhaltung mit dem behandelnden Gynäkologen. Wägen sie alle Argumente gegeneinander gut ab um sich ihrer Entscheidung sicher zu sein und treffen Sie dann die für sie richtige Entscheidung. Hoffnungsfroh stimmt zumindest, dass eine Abtreibung keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Schwangerschaften haben soll.

 

Start Schwanger Abbruch Tests Ernährung Fruchtbarkeit Kinderadoption Schnell Schwanger Verhütungsmittel Kindererziehung Hochzeiten Eheprobleme
lebens-management
linie grau2 kind
roter balken

Impressum von Lebensmanagement